Verordnung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation

Bei der medizinischen Rehabilitation („Kur“)  geht es darum, die körperlichen Funktionen und die gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wiederherzustellen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.

Unsere Praxis verfügt über die Qualifikation zum Einleiten und Verordnen einer medizinischen Rehabilitation. Die Krankenkasse entscheidet abschließend, ob die Reha-Maßnahme bewilligt wird.

Verordnung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation