EKG und Langzeit-EKG

Wann sollte ein Langzeit-EKG durchgeführt werden?

→ bei Verdacht auf Herzrhythmusstörung (bemerkbar durch Herzstolpern, Schwindel, plötzlichem Bewußtseinsverlust oder vorübergehende Lähmung)

Das Langzeit-EKG wird in der Regel vormittags – nach Terminabsprache – angelegt und am Folgetag (nach 24 Stunden) in der Praxis abgenommen. Bitte notieren Sie – während der EKG-Aufzeichnung – bei Beschwerden (wie „Stolpern oder Schwindel“) die Uhrzeit auf einem Zettel und geben diesen Zettel mit dem Langzeit-EKG ab. Die Auswertung findet noch am Abnahmetag statt, so dass wir Sie bei krankhaften Befunden zügig informieren können.

Wann sollte ein Ruhe-EKG durchgeführt werden?

→ z.B. bei Herzstolpern, Herzrasen, Brustschmerz, Schwindel

Das Ruhe-EKG kann jederzeit in unserer Sprechstunde durchgeführt werden. Eine spezielle Vorbereitung ist nicht nötig. Bei den entsprechenden Beschwerden wird das EKG notfallmäßig, d.h. sofort durchgeführt werden.

EKG und Langzeit-EKG - Dr. Winkel internistische Gemeinschaftspraxis Bockenem